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Neue Grundsteuer durch Grundsteuerreform – Was ist zu tun?
Zum 01.01.2025 wird auf Grund der Grundsteuerreform die neue Grundsteuer in Kraft treten. Die Einheitswerte werden als bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ihre Gültigkeit verlieren. An deren Stelle tritt dann in den Bundesländern, die keine abweichenden Regelungen getroffen haben, der Grundsteuerwert. Top Magazin Dresden hat sich mit Dipl.-Kffr. und Wirtschaftsprüferin Steffi Krätzschmar zu diesem Thema unterhalten.
Sie informieren Ihre Mandanten regelmäßig über neue Themen im Steuerrecht. Viele Grundstückbesitzer wurden aufgefordert die Feststellungserklärung auszufüllen. Wie ist der generelle Fahrplan bzgl. dieser Reform?
Erstens: Die Daten werden ab sofort erhoben und benötigt. Zweitens: Die Daten werden auf Bundes- und Landesebene berechnet. Drittens: Die Daten werden an die Kommunen weitergeleitet. Viertens: 2024 wird dann von den Kommunen festgelegt, was 2025 zu zahlen ist.
Was wird in dieser Erklärung abgefragt?
Der Eigentümer, die Größe und der Wert des Grundstücks werden abgefragt.
Wo kann ich diese Daten erfragen?
Diese Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde oder Stadt. Sie können auch im Kaufvertrag ersehen werden.
Welche Angaben müssen außerdem getätigt werden?
Befindet sich ein Haus auf dem Grundstück? Wieviel Quadratmeter umfasst dessen Wohnfläche? Werden Mieteinnahmen erzielt?
Wann, wie und auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung?
Der Wert definiert sich aus der Folgerechnung: Grundstückswert * Steuermesszahl * Hebelsatz (legt die Kommune fest). Ab dem 01.07.2022 können die Daten über Elster eingereicht werden.
Was müssen Grundbesitzer jetzt tun?
Die Unterlagen sichten und das vorgegebene Formular vollständig und präzise ausfüllen.
Was aber kann man tun, wenn man kein Internet oder keine Möglichkeit hat, Elster zu nutzen?
Sollte keine Möglichkeit zu Elster bestehen, kann ein proaktives Schreiben an das Finanzamt mit einer entsprechenden Erklärung erfolgen.
Was empfehlen Sie Grundbesitzern jetzt?
Wichtig ist es, die benötigten Unterlagen schnellstmöglich zusammenzutragen und diese ggf. bei dem Steuerberater zur Erstellung der Feststellungserklärung einzureichen bzw. diese selbst durchzuführen. Die Daten müssen in jedem Fall bis zum 31.10.2022 in Erklärungsform beim Finanzamt eingegangen sein.
Wir beraten Sie gern ausführlich!
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