Der Wettlauf um die Lebensversicherung im Erbfall.
Nach dem Todesfall eines Angehörigen gibt es häufig Streit über den Umgang mit bestehenden Lebensversicherungen. Erbrechtsspezialist David Oertel von der Dresdner Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen klärt im Interview über die rechtlichen Probleme auf.
Gehören die Leistungen aus der Lebensversicherung zum Nachlass?
David Oertel: Wenn der Versicherungsnehmer für den Todesfall einen Begünstigten benannt hat, der nicht zum Kreis der Erben gehört, dann nicht. In dem Fall handelt es sich um ein Schenkungsversprechen auf den Todesfall. Allerdings bedarf ein solches Versprechen zur Wirksamkeit eigentlich der notariellen Form, was kaum jemals eingehalten wird. Gibt es keinen vom Erblasser benannten Begünstigten, so fällt die Leistung der Versicherung in den Nachlass.
Warum spricht man von einem „Wettlauf“ um die Lebensversicherung?
Da das Schenkungsversprechen ohne notarielle Form noch nicht verbindlich ist, können die Erben dieses Versprechen noch widerrufen. Das ist möglich, da die Erben rechtlich gesehen in die Position des Verstorbenen eintreten, also wie dieser auch ein Angebot zurücknehmen können. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Auszahlung der Schenkung. Sobald diese erfolgt ist, ist die Schenkung wirksam vollzogen und kann nach dem Motto „Geschenkt ist Geschenkt“ nicht mehr zurückgenommen werden. Daher gilt es für die Erben nach dem Todesfall so schnell wie möglich zu handeln und rechtzeitig vor Auszahlung zu widerrufen. Der Begünstigte wiederum muss sich die Versicherungssumme so schnell wie möglich auszahlen lassen.
Wie wirkt sich die Auszahlung der Versicherung auf Pflichteilsrechte aus?
Pflichtteilsberechtigte können eine sogenannte Pflichtteilsergänzung verlangen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten in den letzten zehn Jahren mit Schenkungen den Nachlass geschmälert hat. Das kann auch die Versicherungssumme betreffen. Das muss man dann aber im konkreten Fall analysieren. Dafür sollte man einen fachkundigen Anwalt hinzuziehen.
Text: Philipp Demankowski