KS-AUDITING: Wirksamer Wechsel von Geschäftsführer*innen einer GmbH

© Mario Hocher
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Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird nicht selten von mehreren Gesell­schaftern gegründet, deren Haftungsbetrag lediglich in der Höhe der Einlage des jeweiligen Gesellschafters liegt. Eine private Haftung der Beteiligten ist damit ausgeschlossen, es sei denn, die Ein­lage wird dem Unternehmen entzogen oder die Gesell­schaf­ter handeln vorsätzlich nicht gesetzeskonform. Die Gesell­schaf­ter be­stellen den oder die Geschäftsführer. Was aber gilt es zu beach­ten, wenn Geschäftsführer eine GmbH verlassen?

Wir sprachen mit Dipl.-Kffr. und Wirtschafts­prüferin Steffi Krätzschmar über dieses Thema.

Wann, warum und wie werden Geschäftsführer einer GmbH wirksam abberufen?
Die Abberufung erfolgt durch eine Ge-sellschafterversammlung. Hier ist auch ein Termin beim No­tar notwendig, da die Geschäftsführer, als Organ der Kapi­tal­ge­sellschaft, im Handelsregister eingetragen werden. Gründe gibt es viele, einige sind der Zeit geschuldet, andere aufgrund von Fehlverhalten oder aber Differenzen in der Kom­muni­kation hin zu den Gesellschaftern. Zu beachten ist, dass die Abberufung als Geschäftsführer nichts mit dem Anstel­lungs­verhältnis zu tun hat, hier muss separat gehandelt werden.

Welche Vor- und Nachteile kann dies für die GmbH (oder auch für den abberufenen Geschäftsführer) haben?
Die GmbH benötigt zumindest einen Geschäftsführer, da sie allein nicht handeln kann. Man sagt immer, „Sie hat keine Arme und keine Beine“, insofern muss wirksam ein neuer Geschäftsführer bestellt und eingetragen werden. Der ausscheidende Geschäftsführer sollte auf seine eventuelle Nachhaftung achten. Geschäftsführer haften persönlich für Vergehen im Sinne der Insolvenz z.B. oder der Steuer,- und Abgaben-Gesetze.

Welche Frage / welches Vorurteil kommt Ihnen bei dieser Thematik sehr oft unter?
Die Frage ist, ob der Geschäftsführer wirksam oder unwirksam abberufen wurde und ob alle Form­­erfordernisse erfüllt sind. Oftmals wird das Arbeits­ver­hältnis beendet, vergessen wird aber die Abberufung, wirksam auch im Handelsregister. Geschäftsführer haben oft sehr viel Wissen und Einfluss, auch hier muss sensibel gehandelt werden, um Schaden vom Unternehmen fern zu halten.
Wir beraten Sie gern ausführlich!

KS-AUDITING Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH
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