Gut beraten im Familien- und Erbrecht
Die Anwaltskanzlei Meyer-Götz, Oertel und Kollegen vertritt seit über 35 Jahren bundesweit Mandanten. Die Kanzlei zählt in Dresden zu den profiliertesten Adressen im Familien- und Erbrecht sowie bei der Beratung hinsichtlich Vorsorgeverfügungen.
Seit 1990 existiert die Kanzlei in Dresden und hat sich seitdem sukzessive auf das Familien- und Erbrecht spezialisiert. Doch die beruflichen Anfänge des Anwaltsehepaars Karin und Heinrich Meyer-Götz gehen weit zurück. Die geborene Stuttgarterin Karin Meyer-Götz arbeitete nach dem Studium der Rechtswissenschaften von 1975 bis 1978 als Regierungsrätin bei der Oberfinanzdirektion in der baden-württembergischen Hauptstadt. Zwei Jahre war ihr Ehemann Heinrich Meyer-Götz unter anderem als Syndicusanwalt bei der Deutsch-Iranischen-Handelskammer in Teheran tätig und unterhielt dadurch auch gute Kontakte in die Türkei. Fast 95 % seiner Mandanten waren Türken oder türkischstämmige Deutsche. Deshalb betrieb man auch in Istanbul lange eine Anwaltsfirma, die inzwischen zwar verkauft wurde, aber bis heute als einzige deutsche Kanzlei in der türkischen Hauptstadt operiert.
Von Stuttgart nach Dresden
Nachdem zunächst eine Kanzlei in Stuttgart aufgebaut wurde, folgte kurz nach der Wende der Schritt nach Dresden. Anlass war damals die Beratung für die Firma des Vaters einer in Stuttgart angestellten Anwaltsgehilfin. Nach und nach kamen immer mehr Fälle in der Region zustande, sodass die Familie Meyer-Götz schließlich 1993 komplett nach Dresden zog und sich die Kanzlei Meyer-Götz & Meyer-Götz in den Folgejahren immer mehr auf den Bereich des Familienrechts spezialisierte.
Neuer Partner und neuer Name
Etwa zur gleichen Zeit kam auch der gebürtige Plauener David Oertel nach Dresden, der nach Studium und Referendariat über 15 Jahre lang die familien- und erbrechtlichen Bereiche einer anderweitigen Dresdner Anwaltskanzlei vertrat. In dieser Zeit trafen die zukünftigen Partner immer wieder als Gegenanwälte aufeinander und lernten sich kennen und schätzen. Als die Rechtsanwälte Karin und Heinrich Meyer-Götz im Jahre 2015 weitere Verstärkung für ihre Kanzlei suchten, einigte man sich mit dem Fachanwalt für Familienrecht und Spezialisten im Erbrecht auf eine Partnerschaft und den neuen Kanzleinamen Meyer-Götz, Oertel & Kollegen. Seit dieser Zeit führen die drei Partner gemeinsam das Team, das aktuell aus sieben hochspezialisierten Anwälten besteht.
Geballte Fachkompetenz
Die Fachkompetenz im Haus ist unbestritten. Die Kanzlei ist nicht nur Gründer des Deutschen Schlichterbundes e.V.. Sie ist zudem Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensvorsorge e.V. DVEV und der CoopeRAtion, einer Vereinigung einiger der besten Fachanwälte für Familienrecht in Deutschland. Seit Jahren ist die Kanzlei in der großen Focus-Anwaltsliste im Fachbereich Familienrecht und Erbrecht platziert. Das Berliner Nachrichtenmagazin listet jedes Jahr die besten Rechtsanwälte, die Spezialisten ihres Faches sind, auf. Rechtsanwalt Oertel ist neben seiner Anwaltstätigkeit noch als Dozent der Deutschen Anwaltakademie tätig und bildet dort zukünftige Fachanwälte für Familienrecht aus. Die Expertise wird aber auch dadurch deutlich, dass Karin Meyer-Götz mit dem Formularbuch „Familienrecht“ eines der Standardwerke in der entsprechenden Fachrechtsdisziplin herausgibt. Insgesamt 15 Familienrechtsexperten, darunter allein vier Anwälte aus der Kanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen, stellen darin die gesamte anwaltliche Tätigkeit auf dem Rechtsgebiet dar. Inzwischen befindet es sich in der vierten Auflage, nachdem es erst kürzlich an die relevanten Gesetzesänderungen zum Ende der Legislatur und die aktuelle Rechtsprechung angepasst wurde. „Es ist ein Formularbuch von Anwälten für Anwälte“, sagt Karin Meyer-Götz. „Entsprechend häufig wird es in der Praxis und damit auch bei gerichtlichen Verfahren verwendet.“
Klare Sprache
Ohnehin werden die Anwälte der Kanzlei auch von Kollegen häufig um Rat gefragt. Jeder Rechtsanwalt weiß, wie wichtig verschiedene Perspektiven bei der Bewertung eines Mandats sind. Jeden Montag findet in der Kanzlei deshalb turnusmäßig eine Falldiskussion statt, bei der alle sieben Anwälte teilnehmen und bei Bedarf ihre Einschätzung zu den Fällen der Kollegen kundtun. Stark engagiert sich die Kanzlei auch dafür, Laien mit bisweilen unübersichtlichen, aber doch wichtigen Rechtsangelegenheiten vertraut zu machen. Immer wieder klären die Kanzleimitglieder in einfacher Sprache in verschiedenen Dresdner Medien auf. Auch die Mitwirkung beim Online-Portal „Recht problemlos“ fällt in diese Kategorie. In kurzen Videos wird dort juristisches Expertenwissen in klaren und verständlichen Worten zusammengefasst. Die Kanzlei unterstützt zudem auch die Stiftung VorsorgeDatenbank, die drei Publikationen heraus bringt, die nicht nur Checklisten für Vorsorge- und Verfügungsleistungen, sondern auch gleich die entsprechenden Formulare beinhalten.
SPEZIALISIERUNGEN
Ehe- und Familienrecht
Die Kanzlei berät bei allen Rechtsproblemen einer Trennung und Ehescheidung einschließlich Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht und Umgang bezüglich gemeinsamer Kinder, Hausratsteilung und Wohnungszuweisung. Sie hilft auch bei der Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften. Zudem bietet die Kanzlei vorsorgliche Rechtsberatung bei der Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen an und optimiert diese unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten. Ein weiterer Schwerpunkt ist das internationale Familienrecht und die Hilfe bei der Rückführung von entführten Kindern aus dem In- und Ausland.
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Die Kanzlei entwirft für ihre Mandanten Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen unter besonderer Berücksichtigung des Pflichtteilsrisikos. Gemeinsam mit den Mandanten werden Vermögenstransferplanungen für die Familie entwickelt und gesellschaftsrechtliche Nachfolgeproblematiken von Firmen mit optimaler steuerrechtlicher Gestaltung geplant. Die Mandanten bekommen außerdem Unterstützung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Erbauseinandersetzungen, auch bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und eventueller Pflegevergütungen im Erbfall.
Vorsorgeverfügungen
Die Kanzlei gestaltet für die Mandanten Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Sorgeverfügungen sowie Trauer- und Organverfügungen. Sie berät bei vorsorgenden Verfügungen für den Krankheits- und Todesfall und bei notwendigen rechtlichen Betreuungen, um rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Außerdem arbeitet die Kanzlei mit der DVZ – Deutsche Verfügungszentrale AG und der Stiftung VorsorgeDatenbank zusammen. Überdies können die Verfügungen in dem ZVR der Bundesnotarkammer registriert werden, damit die Wünsche der Mandanten auch jederzeit vom Betreuungsgericht, von Krankenhäusern und Ärzten gefunden und berücksichtigt werden können. Die Kanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen steht kompetent an der Seite ihrer Mandanten.
Kontakt:
Anwaltskanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen | Königstraße 5a | 01097 Dresden
Fon +49 (0)351-8 08 18-0 | Fax +49 (0)351-8 08 18-20 | Mail info@meyer-goetz-oertel.de
Internet http://meyer-goetz-oertel.de