Wenn es keinen anderen Ausweg gibt: Die Scheidung

Rechts­anwältin und Fachanwältin für Familienrecht Antje Liebig / Foto: Felix Posselt
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Keine Frage, scheiden tut weh. Wenn die Liebe aber gestorben ist und der Schritt zum Scheidungsanwalt unumgänglich ist, gilt es wichtige Voraus­setzungen zu erfüllen. Die Dresdner Anwaltskanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen hat sich auf Familienrecht und Erbrecht spezialisiert und betreut ihre Mandanten auch bei einer Scheidung. Wir sprachen mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Antje Liebig über wichtige rechtliche Aspekte, die im Laufe des Verfahrens auf die Mandanten zukommen.

Ist ein Scheidungsanwalt zwingend notwendig, um ein Scheidungsverfahren einzuleiten?

Der Scheidungsantrag kann nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim Amtsgericht für Familiensachen eingereicht werden. Das Gericht stellt den Antrag dann dem anderen Ehegatten zu. Dieser kann der Scheidung zustimmen, dafür braucht er keinen Anwalt. Wenn er den Antrag ablehnt, braucht er hingegen verpflichtend einen rechtlichen Beistand. Es ist übrigens nicht möglich, dass beide Ehepartner denselben Anwalt beauftragen, obwohl wir das in der Praxis immer wieder von den Mandanten gefragt werden.

Was sind die konkreten Scheidungsvoraussetzungen?

Die Ehe muss gescheitert sein. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben. Gleiches gilt, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder ein Ehegatte der Scheidung zustimmt.

Muss bereits die Trennung beim Gericht angezeigt werden?

Nein. Nur im Scheidungsantrag muss der Trennungszeitpunkt angegeben werden. Man spricht umgangssprachlich vom sogenannten „Trennungsjahr“.

Und wann liegt eine Trennung vor?

Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehe­lichen Wohnung getrennt leben. Wichtig ist, dass eine räumliche und eine wirtschaftliche Trennung vorliegen. Eine Trennung kann dabei durchaus auch in der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden. Im Volksmund wird dies häufig als „Trennung von Tisch und Bett“ bezeichnet. Jeder sollte seinen eigenen Haushalt führen. Zudem sollten die Eheleute getrennt voneinander schlafen. Auch sonst finden keine gemeinsamen Aktivitäten mehr statt, wie z.B. gemeinsame Urlaube.

Was passiert, wenn einer der Ehegatten die Trennung nicht anerkennt?

Das kann tatsächlich schwierig werden, zumal eine Trennung schwer nachweisbar ist. Derjenige Ehepartner, der die Scheidung beantragt, ist in der Nachweispflicht über den Ablauf des Trennungsjahrs. An diesem Punkt gibt es in der Alltagspraxis oft Streit. Wir empfehlen daher eine Wohnungsummeldung bzw. ein Schriftstück, welches den Trennungszeitpunkt dokumentiert. Ein Scheidungsantrag vor Ablauf eines Trennungsjahres ist wirklich nur in Härtefällen möglich, etwa bei Gewalt in der Ehe.

Was genau umfasst eine Scheidung? Welche Rolle spielt der Versorgungsausgleich?

Beim Scheidungsverfahren wird neben der Scheidung auch der sogenannte Versorgungsausgleich geregelt. Vom Gericht werden die Rentenansprüche jedes einzelnen Ehegatten ermittelt, die während der Ehe entstanden sind. Derjenige, der mehr Rentenansprüche erworben hat, muss beim Versorgungsausgleich einen Teil seiner Ansprüche an den anderen abgeben. Damit wird eine Benachteiligung für den verhindert, der während der Ehe längere Zeit keine Berufstätigkeit ausgeübt hat, z.B. aufgrund der Kindererziehung. Die große Ausnahme ist es, wenn im Ehevertrag eine andersartige Vereinbarung festgehalten ist.

Wie oft werden Eheverträge geschlossen?

Leider eher selten. Oft werden Eheverträge von Unternehmerinnen und Unternehmern geschlossen, um ihre Firma zu schützen. Oder wenn größere Immobilienbestände eine Rolle spielen. Für diese Mandanten würde ich auch einen Ehevertrag empfehlen. Der Normalfall ist aber so, dass die Diskussion über einen Ehevertrag als unromantisch erscheint und deshalb unterbleibt.

Was kann noch im Rahmen eines Scheidungsverfahrens geklärt werden?

Geklärt werden kann der Zugewinnausgleich, dabei kann der Ehepartner von seinem Ehegatten einen Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens verlangen. Im Rahmen einer Scheidung kann man auch Unterhaltssachen klären, sowie Hausrats- und Kindschaftssachen. Allerdings empfehlen wir Letzteres nur selten, da Kindschaftssachen vorrangig vom Gericht entschieden werden sollen und es sich daher empfiehlt, diese nicht in ein komplexes Scheidungsverfahren zu bringen.

Wie lange dauert denn ein Scheidungsverfahren überhaupt?

Zeitlich gibt es nach oben keine Grenzen. Die Faustregel besagt, dass die reine Scheidung mit dem Versorgungsausgleich wesentlich schneller zu bearbeiten ist als solche Ver­fahren, bei der noch andere Bereiche wie Zugewinn oder Unterhalt reinspielen. Das hängt aber auch von der Effektivität des Gerichts ab.

Was kostet eine Scheidung?

Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der sich wiederum bei einer Basic-Scheidung (nur mit Versorgungsausgleich) aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten ergibt.

 

Meyer-Götz, Oertel & Kollegen – Ihre Anwaltskanzlei für Familien-und Erbrecht, Königstr. 5a, 01097 Dresden, Telefon 0351 80 81 80, www.meyer-goetz-oertel.de

Interview: Philipp Demankowski

 

 

 

 

 

 

 

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