Das Theater der Gebrüder Forman kehrt mit der Großrauminstallation „Imaginarium“ nach Dresden zurück, dessen pittoreske und lustvolle Atmosphäre bereits Zehntausende von begeisterten Kindern und Erwachsenen in der Tschechischen Republik, Frankreich, Italien und Dänemark erlebt haben. Nun präsentieren die Gebrüder Forman und ihre Freunde zum ersten Mal in Deutschland das Ergebnis ihrer gemeinsamen künstlerischen Anstrengungen und lassen im Erdgeschoss des Japanischen Palais am Elbufer der Dresdner Neustadt eine geheimnisvolle Welt des Theaters und der bildenden Künste entstehen.
Erste Abmahnungen aufgrund Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz ist seit 01.01.2019 in Kraft. Dadurch besteht für diejenigen, die ihre Verpackungen an einem dualen System beteiligen müssen, eine Registrierungspflicht im Verpackungsregister. Handelsunternehmen, die ihrer Registrierungspflicht nach dem Verpackungsgesetz nicht nachkommen, können abgemahnt werden. Vor allem in den letzten Wochen ist die Zahl der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlender Registrierung gestiegen.
Wann haben Händler Lizenzierungs- und Registrierungspflichten?
Eine Verpackung muss an einem dualen System beteiligt werden, wenn mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen (einschließlich Service- und Versandverpackungen) sowie Umverpackungen nach dem Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von Verpackungen müssen diese bei einem der dualen Systeme (z.B. Der Grüne Punkt) anmelden/lizenzieren lassen.
Sind Onlinehändler auch betroffen?
Eine Lizenzierungspflicht trifft auch den Onlinehändler, denn indem der Onlinehändler die befüllte Versandverpackung erstmalig an Dritte abgibt und diese bei einem privaten Endverbraucher als Abfall anfällt, ist das Unternehmen hinsichtlich der Versandverpackung systembeteiligungspflichtig.
Vorsicht bei der Herausgabe von Plastetüten im Ladengeschäft!
Auch Inverkehrbringer von Serviceverpackungen trifft eine Lizenzierungs- und Registrierungspflicht. Nach der Definition werden Serviceverpackungen erst beim Letztvertreiber befüllt, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen. Unter die Serviceverpackung fällt beispielsweise die Plaste- oder Papiertüte, in die der Händler die Ware nach dem Kauf legt und dem Kunden übergibt. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Händler die Serviceverpackung bereits mit der Systembeteiligung von seinem Vorlieferanten einkaufen kann.
Kontakt: Handelsverband Sachsen e.V.
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