Erste Abmahnungen aufgrund Verpackungsgesetz

Jana Eckel, Verbandsjuristin für E-Commerce und Onlinerecht beim Handelsverband / Foto: © Handelsverband Sachsen
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Das Verpackungsgesetz ist seit 01.01.2019 in Kraft. Dadurch besteht für diejenigen, die ihre Verpackungen an einem dualen System beteiligen müssen, eine Registrierungspflicht im Verpackungsregister. Handelsunternehmen, die ihrer Re­gis­trierungspflicht nach dem Verpackungsgesetz nicht nach­kommen, können abgemahnt werden. Vor allem in den letzten Wochen ist die Zahl der wettbewerbsrechtlichen Abmah­nungen aufgrund fehlender Registrierung gestiegen.

Wann haben Händler Lizenzierungs- und Registrierungs­pflichten?
Eine Verpackung muss an einem dualen System beteiligt werden, wenn mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen (ein­schließ­lich Service- und Versandverpackungen) sowie Um­ver­­packungen nach dem Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Hersteller bzw. Erst­­inver­kehrbringer von Verpackungen müssen diese bei einem der dualen Systeme (z.B. Der Grüne Punkt) anmelden/lizenzieren lassen.

Sind Onlinehändler auch betroffen?
Eine Lizenzierungspflicht trifft auch den Onlinehändler, denn indem der Onlinehändler die befüllte Versandverpackung erstmalig an Dritte abgibt und diese bei einem privaten End­ver­braucher als Abfall anfällt, ist das Unternehmen hinsichtlich der Versandverpackung systembeteiligungspflichtig.

Vorsicht bei der Herausgabe von Plastetüten im Laden­ge­schäft!
Auch Inverkehrbringer von Serviceverpackungen trifft eine Lizenzierungs- und Registrierungspflicht. Nach der Definition werden Serviceverpackungen erst beim Letztvertreiber befüllt, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen. Unter die Serviceverpackung fällt beispielsweise die Plaste- oder Papiertüte, in die der Händler die Ware nach dem Kauf legt und dem Kunden übergibt. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Händler die Service­verpackung bereits mit der Systembeteiligung von seinem Vorlieferanten einkaufen kann.

Kontakt: Handelsverband Sachsen e.V.
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