Psychische Belastungen am Arbeitsplatz im Fokus des Gesetzgebers

Das Team der Tempus Agentur – v.l.: Manuela Steinborn, Dorit Rosin, Jan Pfingstmann, Angela Sturm und Antje Schurr, Foto: Felix Posselt

Dorit Rosin, Geschäftsführerin Tempus Agentur, im Gespräch mit Top Magazin

Bereits seit mehr als zwölf Jahren befasst sich Dorit Rosin mit Prozessoptimierung und Organisationsberatung sowie Coaching, außerdem mit Projekt- und Personalmanagement. Sie arbeitet dabei auch eng mit Partnern wie Personal Trainern, Therapeuten und Kommunikationstrainern zusammen. In den letzten Jahren hat sich Frau Rosin auf die Organisations- und Prozessberatung des Betrieblichen Ge­sund­­heitsmanagement spezialisiert.

Wie bewerten Sie die Erweiterung des Paragraphen 5 des Arbeitsschutzgesetzes mit Punkt 6?

Die Erweiterung des § 5 des ArbSchG, auch die psychischen Belastungen bei der Arbeit zu berücksichtigen, erachte ich als sehr wichtig. Die Fehltage wegen psychischer Belastungen (siehe Gesundheitsreporte der Krankenkassen) sind seit 2000 bis 2015 um ca. 90 % gestiegen. Die psychischen Belastungsfaktoren und deren Beanspruchungsfolgen zu kennen und zu optimieren haben Auswirkungen auf die betriebliche Situation. Der § 6 beinhaltet auch die Dokumentation (Aus dem Gesetz ArbSchG, § 6: Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefähr­dungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maß­nah­men des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind). In dieser Dokumentation ist nachvollziehbar darzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung inklusive psychischer Belas­tung angemessen durchgeführt wurde. Dies geschieht durch die Darstellung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, der daraus abgeleiteten Maßnahmen sowie deren Überprüfung auf ihre Wirksamkeit. Die Dokumentation schreibt der Gesetzesgeber vor, sie sollte auch vom Unternehmer als eine Arbeitsgrundlage und Steuerungsinstrument gesehen werden.

Psychische Belastungen bei der Arbeit? Ist diese Erweiterung sinnvoll?

Unsere Arbeitswelt ist im stetigen Wandel und mit ihr die Anforderungen an die Arbeitnehmer. Denn mehr denn je müssen sie kompetent, innovativ und flexibel, gesund und leis­tungsfähig sein. Durch Zeit- und Entscheidungsdruck, hohe Erwartungen und Eigenverantwortung, Arbeitsdichte und Er­folgs­vorgaben sind die Fehltage durch psychische Belastungen gestiegen. Jeder krankheitsbedingte Fehltag kostet die Unter­nehmen laut Bundesanstalt für Arbeitsgestaltung und Arbeits­medizin rund 400 Euro. Eine „Beurteilung der Arbeits­bedin­gungen” ermittelt physische und psychische Belastungen, die sich aus den Arbeitsabläufen und der Organisation der Arbeit ergeben und deren möglichen Gesund­heitsgefahren bzw. Belas­tungs­­fak­to­ren. Die abgeleiteten Maßnah­men sind prinzipiell ein kontinuierlicher Verbesserungs­prozess und gleichermaßen ein Steuerungsinstrument, um bisher nicht bekannte Hindernisse im Betriebsablauf abzubauen. Optimierte Belas­tungs­situationen, bei de­­nen die Mitarbeiter Be­la­stungen besser be­herr­­schen und bewältigen kön­nen, erleben diese als Heraus­forde­rungen. Sie wachsen mit ihren Aufgaben, haben mehr Selbst­vertrauen, zeigen Engagement und Mo­ti­vation. Es ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig.

Ab wie vielen Arbeitskräften wird dieser Paragraph wirksam?

Auch Arbeitgeber, die weniger als zehn Mitarbeiter haben, müssen diese Maßnahmen durchführen.

Welche Pflichten ergeben sich daraus für den Arbeitgeber?

Jeder Arbeitgeber muss eine psychische Gefäh­rdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren. Sinnvolle Ergebnisse können nur erzielt werden, wenn diese aktuell gehalten werden. Das Arbeitsschutzgesetz fordert, dass Gefähr­dungs­beurteilungen zu aktualisieren sind, wenn sich die zugrundeliegenden Gegebenheiten ändern, z.B. bei Veränderungen der Arbeits­bedingungen, der Belastungskonstellationen oder Schwer­punkte durch Reorganisationen von Tätigkeiten, neue Ver­fah­rensweisen, neue Führungsmethoden, andere Arbeitszeitmo­del­le, die Anschaffung neuer Maschinen oder die Einführung neuer Produktionsverfahren. Es wird nicht nur die fälschungssichere Dokumentation einer psychischen Gefährdungsbeurteilung verlangt, sondern auch die Durchführung nach einer anerkannten Methode. Gleichzeitig muss aber auch dokumentiert werden, welche Maßnahmen sich daraus ergeben haben und wie diese durchgeführt werden. Hier kommt die Haftung ins Spiel.

Mit welchen Folgen muss der Arbeitgeber bei Nicht­durchführung von geforderten Maßnahmen rechnen?

Meine Beantwortung stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte kontaktieren Sie im Fall immer einen Rechtsanwalt. Nach § 25 und § 26 ArbSchG wird eine Nichtdurchführung als Ordnungswiedrigkeit gewertet und kann eine Strafe von 5.000 bis 25.000 € nach sich ziehen. Erfüllt der Unternehmer die Pflichten zur Durch­füh­rung von Arbeits­schutz­maß­nahmen nicht (keine oder nicht richtig durchgeführte GBU) und es kommt zum Arbeitsunfall bzw. der Ar­beit­nehmer erkrankt langfristig, muss er mit dem Regress der Berufsgenossenschaft, Krankenkasse oder Renten­ver­siche­rung rechnen. Der Arbeitgeber muss sich des Risikos bewusst sein, dass der Arbeitnehmer, der wegen der Arbeitssituation (schlechte Orga­nisation, schlechte technische Ausstattung und Einwei­sung, großer Zeitdruck und Arbeitsmenge etc.) langfristig krank wird, automatisch auch ein schwer zu kalkulierendes Kostenrisiko wird.

Was empfehlen Sie Unternehmern?

Lassen Sie eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen. Das Analyseverfahren sollte anerkannt sein. Wir nutzen als Erhebungsinstrument psy.Res® – Gefährdungs­beurteilung bei psychischen Belastungen. Das Testinstrumen­tarium psy.Res-Gesamtbilanz „Meine Arbeit & Gesundheit” wurde von der Dr. Ulla Nagel GmbH gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft (BG ETEM) und der Technischen Uni­versität Dresden entwickelt. Mit diesem Verfahren werden alle Anforderungen des Gesetzgebers zur Gefährdungs­beurteilung bei psychischen Belastungen und Beanspruchungen erfüllt. Es kann sehr gut als Steuerungsinstrument für ein „gesundes Unternehmen” eingesetzt werden.

Arbeitsschutzgesetz § 5, Zweiter Abschnitt – Pflichten des Arbeitgebers, Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Be­schäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeits­be­dingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeits­abläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, 6. psychische Belastungen bei der ArbeitBei Nichteinhaltung dieses Gesetzes erfolgen Sanktionen von der Berufsgenossenschaft, Krankenkasse und Rentenkasse. Die Unter­nehmen sind dann in der Haftung.

Antje Schnurr, Foto: Felix Posselt

Antje Schnurr: Expertenhilfe  für betriebliches Gesundheitsmanagement

Die Pädagogin, Dozentin und ausgebildete Betriebswirtin ist seit 20 Jah­ren freiberuflich vor allem im Bereich der Erwachsenenqualifizierung tä­tig. Bewerbungstraining und Schulungen über betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen, insbesondere bei Start-ups, Unternehmens­nachfolge und Struktur- sowie Umschulungsberatung gehören zu ihren Spezialgebieten. Sie ist Mitglied der Bundesgründerinnenagentur. Vor 10 Jahren gründete Sie gemeinsam mit Dorit Rosin das Kompetenz­zentrum. Antje Schurr konzentrierte sich zunächst verstärkt auf Karriereberatung und Coaching, später auf betriebliches Gesundheits­management. Das neue Gesetz begrüßt sie ohne Vorbehalt. „Mehr Betriebe sollten das Gesetz zur Bewertung und Dokumentation psychischer Gefährdungen nicht als unangenehme Pflicht verstehen, sondern im Interesse positiver Entwicklungen betrachten. Eine sachkompetente Bewertung der betrieblichen Situation von außen kann sehr aufschlussreich sein.“ Das Kompetenzzentrum ist Partner der TU Cottbus/Senf­ten­berg, verschiedener anerkannter Akademien und Institute. Die An­gebote für Firmen reichen von Vorträgen, Schu­lungen und Weiter­bildungsmaßnahmen bis zur analytischen und beratenden Arbeit direkt in den Unternehmen.

 

Jan Pfingstmann, Foto: Felix Posselt

Jan Pfingstmann: Gesundheitsanalyse als Hilfe zur Selbsthilfe

Auf eine ganzheitliche und individuelle Präventionsberatung hat sich Jan Pfingstmann spezialisiert. Prozesse der Stress­reduktion, Ursachenforschung für körperliche Beschwerden und Krank­heiten sowie Möglichkeiten zur Gesundheitsbildung und Selbst­verantwortung für persönliches Wohlbefinden gehören ins Spek­trum seiner Tätig­keiten. Um verantwortungsbewusst und fachlich tiefgründig arbeiten zu können, hat er zahlreiche Studien und Lehrgänge bei namhaften Insti­tu­tionen Deutschlands absolviert. Einer seiner Lehrmeister ist der bekannte Genetiker, Krebs­forscher und Präventologe Dr. Markus Stöcher. Als geprüfter Präventologe arbeitet Jan Pfingstmann seit 2013 eng mit Thera­peuten, Heilpraktikern, Ernäh­rungs- und Gesundheits­be­ratern zusammen. Höchsten Wert legt er auf eine differenzierte Ana­lyse der Gesundheits- und Lebens­situation. Mittels einer Anamnese und den Einsatz von Analysegeräten erstellt er ein umfassendes Bild über biologische Vorgänge im Körper, über psychosomatische Befindlichkeiten und Besonderheiten des individuellen Lebensstils. Jan Pfingstmann: „Als Präventologe befasse ich mich mit der Vorbeugung von Krankheiten, welche mit entsprechenden Maßnahmen großenteils verhindert werden können. Denn Krank­heiten entstehen nicht plötzlich. Oft laufen über Jahr­zehn­te von uns unbemerkt negative Prozesse in unserem Stoffwechsel ab, bis z.B. Diabetes oder Krebs entstehen. Damit es am besten gar nicht erst so weit kommt, kann eine Ge­sund­heitsanalyse wichtige Erkenntnisse bringen. Dabei kann der Einsatz von verschiedenen Analysegeräten detaillierte Hinweise auf die aktuelle Stoffwechselsituation und andere wichtige Gesundheits­parameter liefern. Ich konzentriere mich vor allem auf wichtige Organe wie den Dünndarm. Ich analysiere mikrobiologischen Befall, Giftstoffbelastungen und Vital­stoff­defizite. Spezifisches Ernährungs- und Bewegungs­ver­halten und weitere Belastungs­indikatoren gehören ebenfalls dazu. Das ermittelte Gesamtprofil dient einer individuellen Gesundheits­beratung mit Hilfe zur Selbsthilfe.“

Ausbildungen (Auswahl): geprüfter Präventologe, geprüfter Präventions­referent und -Praktiker, Anwenderschulung und ständige Weiterbildungen für das NLS-Diagnose- und Therapiesystem, betrieblicher Präventions- und Ge­sund­heitsmanager TÜV-Süd, Schulungen über Mikronährstoffdefizite, An­wen­der­schulungen für Vitalstoff- und Giftstoffmessungen, Dünndarm – das Leaky-Gut-Syndrom in der modernen Gesellschaft, Herzintelligenz-Herzraten­variabilitäts­messung und Atemtrainer Seine Analysegeräte haben die Zulassung nach Medizinproduktgesetz Klasse 2 und sind CE geprüft.

 

Manuela Steinborn, Foto: Felix Posselt

Manuela Steinborn: Mehr als nur Ernährungsberatung

Manuela Steinborn ist staatlich geprüfte Diätassistentin und arbeitet im Rahmen der ambulanten Reha und Gesundheits­vorsorge mit unterschiedlichsten Einrichtungen zusammen. In Gruppen- und Einzelberatungen ist sie in klinischen Instituten, Schulen, Kindereinrichtungen und Unternehmen im Interesse einer gesünderen Lebensführung präventiv tätig. Manuela Steinborn hat sich auf eine medizinisch orientierte Ernäh­rungsberatung spezialisiert. Sie arbeitet mit Kliniken, Ärzten und Krankenkassen eng zusammen. Auf Grundlage einer Anamnese entwickelt Manuela Steinborn individuelle Diät- und Ernäh­rungspläne, die mit den behandelnden Ärzten oder The­ra­­peuten abgestimmt werden. Manuela Steinborn: „Wir haben extreme Probleme durch Fehlernährung. Stoffwechsel­stö­rungen, Allergien, Unverträglichkeiten, Diabetes, Herz- und Kreislauf­er­krankungen, Fettleibigkeit, u.a. sind die Folge. Körperliches und psychisches Wohl­befinden sind ge­stört, die Leis­tungs­fähigkeit- und -bereitschaft herabgesetzt. Ge­mein­sam erarbeiten wir Maß­nah­men für eine Ernäh­rungs­um­stellung, emp­feh­len Kuren oder Operationen. Leis­tungen für Ernäh­rungsberatung und -therapien werden überwiegend von Kranken­kassen finanziert.” Manuela Steinborn hat sich auf keine Zielgruppen spezialisiert. Bei Kindern oder älteren Men­schen, bei Leis­tungssportlern oder Schwan­­ge­ren – überall besteht Beratungs- und Therapiebedarf. Die Diätassis­tentin hält Vorträge, gibt spezielle Kurse und geht im Rahmen des Betrieblichen Gesundheits­managements verstärkt in Firmen.

 

Dipl.-Ing. Angela Sturm, Foto: Felix Posselt

Dipl.-Ing. Angela Sturm: Ein idealer Partner für Prävention, Therapie, Reha­bilitation, Sport und Wellness

Als besonders innovatives und technologisch ausgefeiltes System wird von Wissenschaftlern, Ärzten, Therapeuten und Heilprakti­kern das Schumann-Frequenz-System und die damit entwickelten hoch spezialisierten Geräte für die persönliche Gesund­heitsvorsorge empfohlen. Dieses bio-dynamische Energie-System regt nach den neusten Erkenntnissen von Orthopäden und Sportmedizinern die natürlichen Bewegungsabläufe ohne Einsatz von Reizstrom oder chemischen Substanzen an. Dabei werden keine unnatürlichen, die Gelenke belastenden Bewegungen erzeugt. Grundlage des Systems sind dreidimensionale, rhythmische Impulse, die ganzheitlich auf physische und psychische Vorgänge im Körper Einfluss nehmen. Bemerkenswert sind Wirkungen auf Faszien (Bindegewebshüllen), das Bindegewebe und tief liegende Mus­kel­bereiche sowie auf Organsysteme, die für die Eigen­regulation und die Aktivierung von Selbsthilfe­kräften verantwortlich sind. Bereits nach wenigen und kurzzeitigen Anwen­dungen (5 bis 10 Minuten täglich) sind Entspan­nung und eine erhöhte Beweg­lichkeit des Körpers spürbar. Vor allem in der Schmerz­therapie kommt diese Schwin­gungs­tech­nologie erfolgreich zum Einsatz. Das System ist in allen Altersgruppen anwendbar, lediglich bei Schwan­ger­schaft und speziellen Implan­taten gibt es Risiko­faktoren zu beachten. Nur pro­fessionell ausgebildete und medizinisch geschulte Berater sind berechtigt, diese Pro­dukte an den Nutzer zu bringen. Angela Sturm hat sich vor allem auf betriebliche Gesund­heits­förderung spezialisiert, sie ist in Firmen unterwegs, da vor allem bei Mitarbeitern höchster Bedarf für Beratung besteht.

Kontakt: Tempus Agentur – ein Unternehmen im Kompetenzzentrum Dresden

Tharandter Straße 13, 01159 Dresden
Tel.: 0351 – 427 999 70
Fax: 0351 – 427 999 72
E-Mail: dorit.rosin@email.de

Das Interview führte Dr. Helga Uebel

Sie interessieren Sich möglichweise auch für:

X