MERZ & LAUF: Anwälte würdigen Wandlungs­fähigkeit der Unternehmen

Partner der Merz & Lauf Rechtsanwälte PartG mbB – v.l.. Rechtsanwalt Dieter Merz (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Rechtsanwalt Albrecht Lauf (Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht) / Foto: © Franziska Pilz
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Die Privatwirtschaft musste schon immer mit der Zeit gehen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Eigene Webseiten, Suchmaschinenoptimierung, Social-Media-Präsenz – all dies hat in den vergangenen Jahren zu erheblichen Änderungen in den Unternehmensabläufen geführt.

Diese Anpassungsfähigkeit hat sich besonders im Zuge von Corona als essenziell erwiesen. Die Umstellung auf Online-Angebote, Meetings per Videokonferenz und HomeOffice sprechen für die Wandlungsfähigkeit der Privatwirtschaft.

Die Rechtsanwälte Dieter Merz und Albrecht Lauf erkennen dies als große Leistung aller deutschen Unternehmen an und stehen in schwierigen Zeiten auch weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.

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