Tipp Rechtsberatung: Anlegerschutz und persönliche Rechtsberatung

Lutz Arnold ist Inhaber der Anwaltskanzlei Arnold. Foto: Felix Posselt
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Im Gespräch mit dem Top Magazin erklärt Rechtsanwalt Lutz Arnold u.a., welche Möglichkeiten Unternehmen und Privatpersonen beim Anlegerschutz haben.

An welcher Universität haben Sie studiert? Wie verlief Ihr beruflicher Werdegang und wo liegen Ihre privaten Interessen?

Ich habe das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln („Albertus Magnus Universität“) abgeschlossen. Anschließend war ich für sechs Monate in einer internationalen Anwaltskanzlei in San Francisco (USA) tätig. Nach dem Erwerb des 1. und 2. deutschen Staatsexamens erwarb ich im Rahmen eines englischsprachigen Zweitstudiums in Großbritannien an der University of Leicester den Titel Master of Law (LL.M.) in Wirtschafts- und Handelsrecht. Zudem bin ich Autor der Fachbücher „Allgemeines Verwaltungsrecht“, „Öffentliches Recht“ und „Verfassungsrecht“. Nachdem ich knapp zehn Jahre in der Telekommunikationsbranche u. a. als Vertriebsleiter und Unternehmensberater tätig war, gründete ich 2003 in Dresden die Anwaltskanzlei Arnold. Aufgrund der Nachfrage eröffnete ich 2009 in Berlin den zweiten Kanzleistandort. Heute beschäftigt die Kanzlei 20 Mitarbeiter am Hauptstandort Dresden und in der Niederlassung in Berlin. Privat interessiere ich mich insbesondere für Wirtschaft, Geschichte und Philosophie. Zu meinen Hobbys gehören Sport und Reisen, vor allem Trekkingreisen.

Auf welche Rechtsgebiete haben sich Ihre beiden Kanzleien in Dresden und Berlin spezialisiert?

Lutz Arnold: Die Anwaltskanzlei Arnold möchte – entgegen dem Trend zu immer größeren und unübersichtlicheren „Anwaltsfirmen“ – gerade als persönlicher Rechtsberater wahrgenommen werden. Gegenüber Mandanten und Partnern legen wir größten Wert auf eine vertrauensvolle, persönliche und gerne auch sehr langfristige Zusammenarbeit. Mandanten sind für uns keine bloßen „Fälle“ und „Aktenvorgänge“. Wenn wir Mandanten in rechtlich und wirtschaftlich schwierigen Situationen helfen, dann verstehen wir uns dabei selbst als Dienstleister, der die menschliche Seite berücksichtigt und versucht, ganzheitliche und vor allem wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden. Unser Team hat dabei einen ganz klaren Tätigkeitsschwerpunkt in den drei folgenden Gebieten:

1. Im „Anlegerschutzrecht“ setzen wir uns engagiert dafür ein, Mandanten verlorene oder fehlinvestierte Gelder zurückzuholen, egal ob gegen Banken, Versicherungen, Beteiligungsgesellschaften oder sonstige Produktgeber von Kapitalanlagen.

2. Im „Vermittler- und Vertriebsrecht“ stehen wir Handelsvertretern, Maklern und Vertrieben rechtlich bei allen Fragestellungen rund um die berufliche Tätigkeit, Vertragsgestaltung, Haftungsvermeidung und Servicevereinbarungen zur Seite.

3. Im „Vorsorgerecht“ erstellen wir alle Arten von Vorsorgedokumenten wie Vorsorge-/Generalvollmacht, Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügungen, Testamente und Unternehmervollmachten etc. Damit helfen wir Mandanten selbst darüber zu entscheiden, wer sie vertritt, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden können, damit es im Fall der Fälle keine bösen Überraschungen für die Familie oder das Unternehmen gibt.

Kapital- und Bankrecht sind für Sie brisante Rechtsgebiete. Worin liegt dies begründet?

Kapital- und Bankrecht klingt nach „trockenem“ und sehr speziellem Wissen. Aber das ist es gar nicht! Genau genommen geht es einfach darum, Gelder, die schlecht investiert oder sogar weg sind, möglichst wieder zu holen oder zumindest Anlegern zu helfen, nicht noch über das verlorene Geld hinaus weiter zu haften. Dieses Thema deckt alle Facetten von Kapitalanlagen, aber vor allem auch von Möglichkeiten ab, verlorene Gelder wieder zu bekommen. Oft ist es so, dass man Preise für günstiges Tanken oder einen Liter Milch lange vergleicht und dann Zeit und sogar Umwege in Kauf nimmt, um den günstigsten Liter Benzin oder Milch zu bekommen. Aber wenn es um große Einmalinvestitionen (zum Beispiel Immobilien, Lebensversicherungen oder Investments in Beteiligungen) geht, informiert man sich oft gar nicht und „vertraut“ einfach auf Prospekte, die zudem oft nicht gelesen werden. Anlegern und Familien zu helfen, die geplante Altersvorsorge zurückzubekommen, ist ein spannendes und wichtiges Rechtsgebiet, das absolut nicht „trocken“ ist!

Wie setzt sich dabei ihr Mandantenkreis zusammen und mit welchen Rechts- und Streitfragen beschäftigen Sie sich
vorwiegend?

Der Mandantenkreis umfasst alle Menschen oder Unternehmen, die glauben, durch falsche Darstellungen fehlinvestiert zu haben. Die Rechtsfragen sind immer ähnlich. Was waren die Grund lagen für die Anlageentscheidung? Gab es Prospekte und Unterlagen oder Beratungen oder Empfehlungen Dritter? Wer war in den Verkaufsprozess einbezogen? Neben allen am Markt üblichen Arten von Kapitalanlagen beschäftigen wir uns derzeit vor allem damit, dass Lebensversicherungen ihren Versicherungsnehmern oft zu wenig Geld als Ablaufleistung ausgezahlt haben. Bisweilen können die Versicherungsnehmer deutlich mehr Geld erhalten als von der Versicherung prognostiziert, was oft mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen der Versicherungsverträge zusammenhängt. Hierbei geht es oft um mehrere zehntausend Euro. Aber das hängt natürlich auch von der Höhe der monatlichen Einzahlungen und der Ver tragslaufzeit ab.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen, auf die Sie sich bei Rechtsfragen zum Kapital- und Bankrecht stützen?

Im Anlegerschutzrecht bewegen wir uns oft auf der einen Seite vornehmlich „nur“ im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB, auf der anderen Seite aber in einer sehr ausgeklügelten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die nicht immer klar und frei von Widersprüchen ist. Insgesamt haben wir aber einen eher verbraucher- und anlegerfreundlichen Bundesgerichtshof.

Anlegerschutz versus Pleiten – Infinus als Musterbeispiel: Bearbeiten Sie ähnliche Mandate bis zur Rechtsprechung bzw. Schlichtung? In welchen Fällen werden Gerichtsurteile unumgänglich und wie sieht Ihre Erfahrung mit Gerichten aus?

Ja, in sehr vielen Fällen kommen die Anleger leider zu spät zu uns. Wenn die Anlagegesellschaft bereits insolvent ist, können wie leider nur während dieser meist langjährigen Verfahren die Mandanten begleiten und schauen, dass die Anleger keine weiteren Fehler machen und z.B. Fristen vergessen oder falsche bzw. lückenhafte Angaben gegenüber dem Insolvenzverwalter machen. Wir haben derzeit einige tausend solcher Mandate in unserer Kanzlei. Wenn man z.B. an die Insolvenz der Infinus-Gruppe in Dresden denkt, bei der über 25.000 Anleger betroffen sind, kann man sehen, welche enorme Zahl von solchen Anlegerklagen bzw. anwaltlichen Verfahren derzeit alleine in Sachsen vor den entsprechenden Gerichten verhandelt werden. Da hier oft umfangreiche Arbeiten der Staatsanwaltschaft, parallellaufende Gerichtsverfahren und viele Gläubiger und Dritte involviert sind, können die Insolvenzgerichte diese Aktenberge oft auch nicht schnell bearbeiten. Dann zieht sich so ein Verfahren viele Jahre hin, was Anleger oft nicht nachvollziehen können. Beim Infinus-Verfahren kamen aber noch Entscheidungen vor allem des Insolvenzverwalters der Future Business KGaA (FuBus) aber auch des Landgerichts Dresden hinzu, die aus meiner Sicht eine effiziente und transparente Abwicklung nicht gerade gefördert haben. Das war sehr unglücklich, wurde aber zum Teil bereits von dem Oberlandesgericht Dresden korrigiert. „Anlegerschutz“ ist eben ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, wo auch wir noch manch mal staunen, wie sich manche Verfahren entwickeln.

Haben Sie eine systematische und kostenfreie Klientenberatung etabliert? Wenn ja, welche?

Wir haben fast 20 Mitarbeiter mit unterschiedlichen beruflichen Erfahrungen im Bereich Anlegerschutz. Daraus haben wir von der Anwaltskanzlei Arnold natürlich auch Beratungskonzepte gebastelt, bei denen Anleger nicht immer gleich für das Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt sofort bezahlen müssen. So können Interessenten bei uns z.B. eine kostenfreie Erstberatung zu ihrer Kapitalanlage erhalten. Neben einem persönlichen Gespräch bieten wir auch eine telefonische Beratung, Onlineberatung und in ganz Sachsen sogar Mandantenbesuche vor Ort an.

Interview: Helga Übel
Anwaltskanzlei Arnold – Anlegerschutzrecht | Vermittlerrecht | Vorsorgerecht

E-Mail: info@anwaltskanzleiarnold.de
www.anwaltskanzleiarnold.de

Kanzlei Dresden: Prager Str. 3, 01069 Dresden,
Telefon: 0351 42640620, Fax: 0351 42640630

Kanzlei Berlin: Markgrafenstr. 12-14, 10969 Berlin,
Telefon: 030 856197880, Fax: 030 856197889

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