Strategien, um die Krise zu bewältigen.

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Unternehmen droht 2021 eine Pleitewelle. Was müssen Unternehmer tun, um mit ihrem gesunden Unternehmen nicht in den Strudel zu geraten? Top Ma­ga­zin Dresden/Ostsachsen sprach mit Vertragsrecht-Profi Marion Kenklies.

Frau Kenklies, Sie sind Unternehmerin aus Leidenschaft und helfen mit Ihrer Dienstleistung auch den kleineren Un­ternehmen im Mittelstand. Ihre Vita ist beachtlich: Richterin und Staatsanwältin a.D., heute Rechtsanwältin mit Schwer­punkt Wirtschaftsrecht, Baurecht und Unternehmensberaterin im Bereich Digitalisierung. Wie schätzen Sie persönlich die Ent­wicklung der Wirtschaft 2021 ein?
Wir werden einen Anstieg der Firmenpleiten erleben, in einem Ausmaß, das wir derzeit nicht abschätzen können. Durch die Aussetzung der Anmeldepflicht für Fir­meninsolvenzen haben viele notleidende Unternehmen keine Insolvenz angemeldet, zum Teil in der guten Hoffnung, den Frühjahrsausfall im Herbst/Winter wieder aufholen zu können. Diese Hoffnung löst sich durch den erneuten Lockdown in Luft auf. Ich befürchte, dass diese Insolvenzwelle einen Domino­effekt hat, der auch gesunde Unternehmen in Mitleiden­schaft zieht und Auswirkungen hat.

Die Bundesregierung reagiert gerade auf die drohende Pleitewelle und will dem entgegenwirken mit dem Unter­neh­mens­stabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), das zum 1.1.2021 in Kraft treten soll. Ist dies ein taugliches Mittel?
Die Regelungen zielen darauf ab, Unter­nehmen zu erhalten. Mit einem Verfahren, das flexibler ist als die bestehenden Verfahren. Für notleidende Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung bestimmt eine taugliche Lö­sung. Ob das Verfahren auch für kleinere Unternehmen prak­tikabel ist, das wage ich zu bezweifeln. Auch die Auswirkungen auf die Gläubiger sind nicht zu unterschätzen. Es gibt mehrere Kritikpunkte. So können 75% der Gläubiger andere Gläubiger überstimmen. Das Leistungsverweigerungsrecht eines nicht be­zahlten Vertragspartners wird eingeschränkt. Zusätzlich hat der Schuldner ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Gläubiger dem Restrukturierungsplan nicht zustimmt. Das sind Regelungen, die aus meiner Sicht negative Auswirkungen auf Gläubiger-Unternehmen haben werden.

Kompetente Helfer – v.l.: Marion Kenklies, Stephan Mennebäck, Lutz Schmidt, Mathias Weinreuter und Michaela Suchy

Was kann ein Unternehmen tun, um solche negative Auswirkungen zu verhindern?
Vorsorgen. Anders formuliert: Augen auf bei der Geschäftspartnerwahl. Wo eine Vorabzahlung nicht möglich oder nicht üblich ist, muss immer eine Bonitätsprüfung vor­geschaltet werden. Nur wenn diese positiv ausfällt, sollte ein Vertrag geschlossen werden. Für die Abwicklung der For­de­rungen empfehle ich in jedem Fall ein externes, professionelles Forderungsmanagement. Das verschlankt das Unternehmen und erfüllt zusätzlich die schwierig umzusetzenden Anforde­rungen der GOBD. (Grundsätze der ordnungsgemäßen Buch­führung).

Das gilt doch nur bei großen Verträgen mit hohen Summen?
Das gilt auch für kleine Verträge. Es macht einen Unterschied, ob ich einen preiswerten Leasingvertrag für meinen neuen Firmenwagen bekomme oder – ungünstig eingestuft – nur einen teuren oder evt. gar keinen.

Wer langjährige stabile Vertragspartner hat, der ist hier gut aufgestellt.
Im Prinzip schon. Nur wird die Insolvenz­welle eine Kettenreaktion auslösen. So destabilisieren z.B. nicht liefernde Zulieferer auch die gesündesten Unternehmen. Damit trifft es nächstes Jahr Unternehmen, die unter normalen Umständen nie in eine Schieflage gekommen wären. Ich kann jedem Unternehmer nur raten, über ein klassisches Factoring nachzudenken. Nicht nur, um eigene Forderungen nachhaltig zu sichern. Auch um die Zeit, den Stress und den Ärger zu sparen, der mit der Insolvenz eines Vertragspartners einher geht.

Haben Sie hier eine Empfehlung?
Sowohl für das Forderungsmanagement als auch für das Factoring gibt es verschiedene Anbieter. Mir persönlich gefallen die Produkte der DV Deutsche Verrechnungs­stelle GmbH sehr gut. Datenschutz- und GOBD-konform. Und: völlig easy zu händeln und unschlagbar schnell. Geringer Auf­wand, maximaler Nutzen.

Gibt es darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten, das eigene Unternehmen zu schützen?
Perspektivisch ist es wichtig, das eigene Unternehmen stressresistent zu machen. Prozesse optimieren, das Unternehmen digitalisieren und verstärkt den Blick auf die rechtliche Compliance legen. Wer so reagiert, hat mit ei­nem optimierten Unternehmen nicht nur die Nase vorn am Markt, der schützt sich auch vor teuren rechtlichen Schritt­fehlern und verbessert das eigene Bonitätsranking.

Also noch einmal auf den Punkt, was sollten Unter­nehmer jetzt unbedingt tun?
Zusammengefasst gibt es folgende Hand­lungsempfehlungen:

  • Schnellstmöglich das Vertrags- und Forderungsmanagement optimieren durch Einschaltung eines externen Dienstleisters mit Service-Ansprechpartner vor Ort.
  • Die persönliche Datenlage bei den Wirtschaftsaus­kunfts­dateien optimieren. Am besten mit professioneller Unter­stützung.
  • Bei ersten Anzeichen einer Schieflage handeln. Lutz Schmidt hat das auf dem 1. Businesstalk des Top Magazins Dresden ausgeführt: Die Krise als Chance begreifen und nutzen.


Diese Profis unterstützen Sie gern:

Marion Kenklies
Wilthener Straße 19 | 02625 Bautzen
Mobil: 0152 34 09 13 84
E-Mail: einfachrecht@marion-kenklies.de
www.marion-kenklies.de

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Stephan Mennebäck
Altenberger Str. 23 | 01277 Dresden
Telefon: 0351 88 94 89 80
E-Mail: Stephan.Mennebaeck@allfinanz.ag
www.allfinanz.ag/Stephan.Mennebaeck

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Lutz Schmidt – Steuerberater/Fachberater für
Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
SLR CONSILIUM STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
Bautzner Straße 47 | 01099 Dresden
Telefon 0351 8 10 3 60 10
E-Mail: post@slr-consilium.de
https://slr-consilium.de

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Mathias Weinreuter
Bauernweg 36 | 01109 Dresden
mobil: 0177 4 90 68 90
E-Mail: info@liquditätsgarant.de
www.liquditätsgarant.de

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Michaela Suchy – Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH)
Hornigstraße 23 | 01920 Crostwitz
mobil 0173 5 76 21 32
E-Mail: Michaela.Suchy@dvag.de
www.dvag.de

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Interview: Roland Hess

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