Meyer-Götz, Oertel & Kollegen die Top Anwälte im Familien- und Erbrecht
Erneut ausgezeichnet durch Focus und Stern! 2024 ausgezeichnet vom FOCUS – TOP Rechtsanwälte Familienrecht
Der Name „Meyer-Götz, Oertel & Kollegen“ bürgt seit mehr als 40 Jahren für hochqualifizierte und spezialisierte anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Familien- und Erbrechts. Sechs Fachanwälte und Spezialisten der renommierten Kanzlei stehen am Standort in Dresden und in Kooperation in Chemnitz, aber auch bundesweit ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
Nicht umsonst werden die Rechtsanwälte Meyer-Götz schon seit Jahren in der Anwaltsliste des Focus Magazins geführt. In jährlichen repräsentativen Umfragen, durchgeführt von den unabhängigen Research-Analysten von FactField, ermittelt das Magazin die besten Anwälte in den verschiedensten Rechtsgebieten. Anwälte der Kanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen wurden dabei insgesamt schon 18 Mal ausgezeichnet, wobei sich vor allem die Kanzleigründerin Frau Rechtsanwältin Meyer-Götz mit einer Vielzahl von Auszeichnungen hervortat. Auch im Jahre 2024 wurde mit Herrn Rechtsanwalt David W. Oertel erneut und zum vierten Mal in Folge einer der Partner der Kanzlei mit dem Prädikat „Top Anwalt Familienrecht“ ausgezeichnet. Nach der Anzahl der Empfehlungen sogar unter den Top 25% der prämierten Anwälte. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt David W. Oertel seit letztem Jahr im Vorstand des Deutschen Familiengerichtstages und zugleich im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein tätig.
Im Familienrecht übernimmt die Kanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen nicht nur die Interessenvertretung in Scheidungsver-fahren, sondern unterstützt auch bei der Klärung von Vermögensauseinandersetzungen oder streitigen Kindschaftsangelegenheiten. Eine besondere Bedeutung messen die Spezialisten der Beratung und Gestaltung von Eheverträgen und deren Umsetzung bei. Aber auch alle Themenbereiche des Erbrechts werden von der Kanzlei bearbeitet. Neben Testamentsgestaltungen und Erb- und Pflichtteilsregelungen gehören auch Fragen zu Unternehmensnachfolgen zu den Kernbereichen der anwaltlichen Tätigkeiten. Neben Herrn Rechtsanwalt David Oertel, als Fachanwalt für Erbrecht, ist hier besonders das Engagement von Herrn Rechtsanwalt Dr. Meyer-Götz im Bereich der Vorsorgevollmachten hervorzuheben. Zukünftig wird sich mit Frau Rechtsanwältin Katrin Pursian-Woorth noch eine weitere Anwältin dem Erbrecht widmen.
Dass zur kompetenten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant bei den Rechtsanwälten Meyer-Götz, Oertel & Kollegen aber auch ein ausgezeichnetes Kanzleiteam gehört, zeigt sich auch an einer weiteren Auszeichnung. Das Magazin Stern hat die Anwaltskanzlei in diesem Jahr zum vierten Mal in Folge zu einer der besten Kanzleien im Familienrecht in Deutschland gekürt. Mit einer Vertretung durch die Anwaltskanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen sind Sie also bestens beraten.
Rechtsanwälte Meyer-Götz & Oertel & Kollegen
Königstraße 5a I 01097 Dresden I Telefon: 0351 80 81 80
info@meyer-goetz-oertel.de I www.meyer-goetz-oertel.de