Meyer-Götz, Oertel & Kollegen die Top Anwälte im Familien- und Erbrecht

© Claudia Jacquemin
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Erneut ausgezeichnet durch Focus und Stern! 2024 ausgezeichnet vom FOCUS – TOP Rechtsanwälte Familienrecht

Der Name „Meyer-Götz, Oertel & Kollegen“ bürgt seit mehr als 40 Jahren für hochqualifizierte und spezialisierte anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Familien- und Erbrechts. Sechs Fachanwälte und Spezialisten der renommierten Kanzlei stehen am Standort in Dresden und in Kooperation in Chemnitz, aber auch bundesweit ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.

Nicht umsonst werden die Rechtsanwälte Meyer-Götz schon seit Jahren in der Anwaltsliste des Focus Magazins geführt. In jähr­lichen repräsentativen Umfragen, durchgeführt von den unabhängigen Research-Analysten von FactField, ermittelt das Magazin die besten Anwälte in den verschiedensten Rechts­gebieten. An­wälte der Kanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen wurden dabei insgesamt schon 18 Mal ausgezeichnet, wobei sich vor allem die Kanzleigründerin Frau Rechtsanwältin Meyer-Götz mit einer Vielzahl von Auszeichnungen hervortat. Auch im Jahre 2024 wurde mit Herrn Rechtsanwalt David W. Oertel erneut und zum vierten Mal in Folge einer der Partner der Kanzlei mit dem Prädikat „Top Anwalt Familienrecht“ ausgezeichnet. Nach der Anzahl der Empfehlungen sogar unter den Top 25% der prämierten Anwälte. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt David W. Oertel seit letztem Jahr im Vorstand des Deutschen Familien­gerichtstages und zugleich im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeits­gemein­schaft Familienrecht im Deutschen Anwalts­verein tätig.

David W. Oertel, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht in der Dresdner Anwaltskanzlei ,,Meyer-Götz, Oertel & Kollegen” / Foto: © Claudia Jacquemin

Im Familienrecht übernimmt die Kanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen nicht nur die Inte­res­sen­­vertretung in Scheidungs­­ver-fahren, sondern unterstützt auch bei der Klärung von Ver­mögensauseinandersetzungen oder streitigen Kindschaftsan­gelegen­heiten. Eine besondere Bedeutung messen die Spezia­listen der Beratung und Gestaltung von Eheverträgen und deren Umsetzung bei. Aber auch alle Themen­bereiche des Erbrechts werden von der Kanzlei bearbeitet. Neben Testaments­gestal­tungen und Erb- und Pflichtteilsrege­lungen gehören auch Fragen zu Unternehmens­nachfolgen zu den Kernbereichen der anwaltlichen Tätigkeiten. Neben Herrn Rechtsanwalt David Oertel, als Fachanwalt für Erbrecht, ist hier besonders das Engagement von Herrn Rechts­anwalt Dr. Meyer-Götz im Bereich der Vorsorgevollmachten hervorzuheben. Zukünftig wird sich mit Frau Rechtsanwältin Katrin Pursian-Woorth noch eine weitere Anwältin dem Erbrecht widmen.

Dass zur kompetenten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant bei den Rechtsanwälten Meyer-Götz, Oertel & Kollegen aber auch ein ausgezeichnetes Kanzlei­team gehört, zeigt sich auch an einer weiteren Auszeichnung. Das Magazin Stern hat die Anwaltskanzlei in diesem Jahr zum vierten Mal in Folge zu einer der besten Kanzleien im Familien­recht in Deutschland gekürt. Mit einer Vertretung durch die Anwalts­kanz­lei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen sind Sie also bestens beraten.

Rechtsanwälte Meyer-Götz & Oertel & Kollegen
Königstraße 5a I 01097 Dresden I Telefon: 0351 80 81 80
info@meyer-goetz-oertel.de I www.meyer-goetz-oertel.de

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