Rechtsanwälte Meyer-Götz, Oertel & Kollegen: Ein starkes Team!

Sie gehört zu den besten Anwaltskanzleien für Familienrecht in Deutschland: Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Götz, Oertel & Kollegen / Foto: © Claudia Jacquemin
0

Sie wurden 2020 und 2021 vom ,,Stern” zu den „Besten Anwaltskanzleien im Familienrecht“ gekürt und insgesamt 13 Mal vom ,,Focus” als „Top-Anwälte“ im Familienrecht und Erbrecht ausgezeichnet – Rechtsanwälte Meyer-Götz, Oertel & Kollegen. Wir sprachen mit dem Sozius und Rechtsanwalt David Oertel über den Erfolg der Kanzlei.

Im ,,Stern” wurden Sie zum zweiten Mal in Folge im Bereich Familienrecht als eine der besten Anwaltskanzleien Deutschlands ausgezeichnet. Was bedeutet Ihnen die Auszeichnung?

David Oertel: Die Auszeichnung im ,,Stern” bedeutet uns sehr viel. Nach den jährlichen Benennungen im Focus Magazin als Top-Anwälte im Bereich Familien- und Erbrecht, ist diese neue Aus­zeichnung für uns aus zwei Gründen von besonderer Bedeu­tung. Zum einen betrifft die Auszeichnung die gesamte Kanzlei, richtet sich also an alle Mit­arbeiter. Zum anderen basiert die Aus­zeich­nung vor allem auf Empfehlungen und Aussagen von Anwalts­kollegen. Es ist eine besondere Ehre, von Kollegen – mit denen man oftmals streitige Auseinandersetzungen führen muss – gleichwohl derart positiv eingeschätzt zu werden. Umso schöner ist es für uns, dass diese Bewertung – nachdem wir bereits im letzten Jahr zum erstmaligen Erscheinen der Stern-Auszeichnung nominiert waren – auch in diesem Jahr wiederholt wurde.

Was unterscheidet Ihre Kanzlei gegenüber Ihren Mitbe­werbern auf dem Fachgebiet? Was haben Sie anderen Kanzleien gegenüber voraus?

Das Hauptkriterium ist sicher die Tatsache, dass wir uns ausschließlich auf diese beiden Rechtsgebiete spezialisiert haben. Alle Anwälte in unserer Kanzlei sind ausschließlich im Familien- und Erbrecht tätig – in der Regel mit entsprechender Fachanwalts­ausbildung. Hierdurch erreichen wir ein hohes fachliches Know-how und können uns auch intern regelmäßig über wichtige Fälle austauschen und gegenseitig unterstützen. Darüber hinaus haben wir Koopera­tionen mit verschiedenen Kanzleien auf anderen Rechtsgebieten, sodass wir unseren Mandanten auch immer den passenden Spezialisten für anderweitige Rechtsfragen zur Ver­fügung stellen können.

Sie haben sich seit jeher auf Erb- und Familienrecht spezia­lisiert. Was reizt Sie an den Fachgebieten?

Das Familienrecht, ebenso wie das Erbrecht, zeichnet sich vor allem durch eine hohe menschliche Komponente aus. Das soll bedeuten, dass wir sehr viel näher am Menschen sind und mit vielen emotionalen Fragen konfrontiert werden. Mandanten, die sich in familienrechtlichen Streitigkeiten (Kindschafts­sachen oder Vermögensauseinandersetzungen) oder in Erbschafts­streitig­keiten befinden, benötigen oft besonderen Zuspruch und Unter­stützung. In diesen Lebenssituationen helfen zu können, ist persönlicher Anreiz und persönliche Genugtuung.

v.l.: JUDr. Heinrich Meyer-Götz (spezialisiert auf Erbrecht und Vorsorgeverfügungen), Karin Meyer-Götz (Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Steuerrecht) und David Oertel (Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht) / Foto: © Claudia Jacquemin | www.jacquem.in
Wie wichtig ist ein funktionierendes Team für das Führen einer erfolgreichen Anwaltskanzlei?

Ein funktionierendes Team ist sicherlich für jeden Arbeitgeber und in jeglichem Berufszweig wichtig. Bei uns vor allem deshalb, da auch unsere Mitarbeiter wichtige Ansprech­part­ner für die Mandanten sind. In der Regel sind sie die ersten, die oftmals emotional belastende Situationen auffangen müssen. Dass dies bei uns so gut funktioniert, zeigt auch die o. g. Auszeichnung. Ohne unsere Mitarbeiter, angefangen von den Auszubildenden über die Rechts­anwaltsfachangestellten bis zu den Anwälten, wären diese Aus­zeichnungen sicherlich nicht möglich gewesen.

Aus welchen Mitarbeitern setzt sich Ihr Team zusammen und was schätzen Sie an Ihren Kollegen?

Neben unseren Anwälten sind bei uns auch eine Vielzahl von Rechtsanwaltsfachangestellten tätig. Diese sind fachlich hochqualifiziert in ihrem Bereich und können so die Rechts­anwälte bestmöglich in der alltäglichen Handhabung unterstützen. Darüber hinaus sind wir seit Jahren in der Berufs­ausbildung tätig und haben auch aktuell zwei Auszubildende. Ich denke, dass das Verhältnis zwischen allen Mitarbeitern und auch zwischen Anwälten und Partnern von gegenseitigem Respekt und Wert­schätzung geprägt ist. Ein gutes Klima im Arbeitsumfeld ist uns – als Partner der Kanzlei – besonders wichtig.

Meyer-Götz, Oertel & Kollegen

Ihre Anwaltskanzlei für Familien- und Erbrecht
Königstraße 5a I 01097 Dresden I Telefon: 0351 80 81 80
www.dresden-familienrecht.de I www.dresden-erbrecht.de

Redaktion: Philipp Demankowski

Sie interessieren Sich möglichweise auch für: