Weitreichenderes Auskunftsrecht von Arbeitnehmern
Die Datenschutzgrundverordnung beschäftigt Unternehmen in allen möglichen und unmöglichen Fragen. Weitreichende Informationspflichten wurden ergänzend aufgenommen. Jedem Arbeitnehmer – auch dem gekündigten im Kündigungsschutzverfahren –...